Streik
Wer darf streiken?
Außer Beamte dürfen alle Kolleg:innen – egal, ob ver.di Mitglied oder nicht – an einem (Warn-) Streik teilnehmen.
Wenn ver.di zum Streik im BSH aufruft, dann darfst du streiken, um deine Interessen mit vielen gemeinsamen durchzusetzen. Das erlaubt in Deutschland das Grundgesetz in Artikel 9, Abs. 3. Streikaufrufe erhälst du über unseren Newsletter. Zudem wird der aktuelle Streik jeweils auf der Startseite verlinkt.
Durch deine Beteiligung am Warnstreik, verleihst du deinen Forderungen Nachdruck. Bestraft werden darfst du für die Teilnahme an einem (Warn-) Streik nicht. Du entscheidest durch dein Handeln wie stark oder schwach das Ergebnis ist.
Das solltest du wissen
Nur durch Streiks können Tarifverträge erstritten werden, weil sie die Kampfkraft der Gewerkschaft deutlich machen und Druck auf die Arbeitgeberseite ausüben. Das ist nur möglich, wenn sich viele Arbeitnehmer:innen an den Streiks beteiligen.
Was ist ein Warnstreik
Ein Warnstreik unterscheidet sich von einem „echten“ Streik dadurch, dass er keine endgültige Verhandlungsunfähigkeit und keine vorherige Urabstimmung erfordert. Während ein „echter“ Streik dazu dient, einen Tarifvertrag zu erzwingen, soll ein Warnstreik lediglich die allgemeine Bereitschaft zum Streiken verdeutlichen.
Warum Streiks wichtig sind
Das Recht, Vereinigungen zu bilden, um Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen zu verbessern, ist für alle Berufe garantiert. Allerdings wäre die Vereinigungsfreiheit wertlos, wenn die Gewerkschaften nicht mit Nachdruck für ihre Interessen kämpfen könnten. Deshalb erfasst der grundrechtliche Schutz auch die Möglichkeit des Streiks, also der kollektiven Arbeitsniederlegung. Wäre dies anders, wären die Gewerkschaften auf „kollektives Betteln“ angewiesen, was nicht im Sinne des Grundgesetzes ist.
Muss ich mich abmelden?
Es besteht keine rechtliche Verpflichtung, dass du dich beim Vorgesetzen abmelden oder dich in eine Streikliste des Arbeitgebers eintragen musst. Eine Abmeldepflicht beim Arbeitgeber wäre auch mit der wirksamen Ausübung des Streikrechts nicht vereinbar, da der Entschluss der Arbeitnehmer:innen zur Streikteilnahme durch zusätzlichen psychologischen Druck erschwert würde.
Arbeitszeiterfassung
Wenn ver.di zum Streik aufgerufen hat und die Arbeitnehmer:innen sich dem Streikaufruf anschließen, ist automatisch die Arbeitspflicht für die Dauer des Streiks aufgehoben. Beim Streik geht es darum, dass die Arbeitnehmer:innen ihre Arbeit nicht leisten. Daher müssen fehlende Stunden nicht nachgearbeitet werden. Zusammenfassend gilt: „Wer Gleitzeit bezieht, streikt nicht“. Du triffst dich bei einem Streik am Versammlungsort und musst dich nicht um die Zeitarbeitserfassung kümmern. Im BSH werden die 7.8h automatisch gebucht.
Was ist Streikgeld?
Wer ver.di Mitglied ist, erhält für die Streiktage Streikgeld. Beschäftigte die nicht in der Gewerkschaft organisiert sind, welche zum Streik aufruft, erhalten für diesen Tag kein Gehalt und auch kein Streikgeld. Dies ist einer der Gründe, warum eine ver.di-Mitgliedschaft sinnvoll ist.
Gründe für Streiks
- Druck ausüben
Ein Streik ist ein Mittel, um den Arbeitgebern deutlich zu machen, dass die Arbeitnehmer:innen nicht bereit sind, ihre Forderungen zu opfern und dass sie entschlossen sind, dafür zu kämpfen. - Verbesserte Arbeitsbedingungen
Streiks können dazu beitragen, die Arbeitsbedingungen und Vergütungen zu verbessern, einschließlich höherer Löhne, besserer Arbeitszeiten, Gesundheitsleistungen und Altersvorsorge. - Solidarität zeigen
Ein Streik kann die Solidarität innerhalb der Arbeitnehmer:innengemeinschaft stärken und das Bewusstsein für die Bedeutung von Gewerkschaften und kollektiven Verhandlungen fördern. - Wahrung von Rechten
Streiks können dazu beitragen, dass Arbeitnehmer:innen ihre grundlegenden Rechte wahren, wie das Recht auf freie Meinungsäußerung, Versammlung und Vereinigung. - Verhandlungsmacht verbessern
Ein erfolgreicher Streik kann die Verhandlungsmacht der Gewerkschaften und ihrer Mitglieder stärken, was dazu führen kann, dass zukünftige Verhandlungen zu einem besseren Ergebnis für die Arbeitnehmer:innen führen. - Verhinderung von Verschlechterungen
Ein Streik kann dazu beitragen, dass die Arbeitgeber keine Verschlechterungen der Arbeitsbedingungen oder der Vergütungen durchsetzen, die sonst eintreten könnten, wenn die Arbeitnehmer:innen nicht bereit sind, dagegen zu kämpfen. - Bewusstseinsbildung
Ein Streik kann das Bewusstsein für soziale Ungerechtigkeit schärfen und dazu beitragen, dass Arbeitgeber und die Öffentlichkeit sich der Bedürfnisse der Arbeitnehmer:innen bewusst werden. - Solidarität mit anderen
Ein Streik kann auch eine Möglichkeit sein, Solidarität mit anderen Arbeitnehmer:innen oder Arbeitsgruppen zu zeigen, die ähnliche Bedingungen erleben oder ebenfalls von einer Blockade der Tarifverhandlungen betroffen sind. - Stärkung der Demokratie
Streiks sind ein Ausdruck der Demokratie, da sie Arbeitnehmer:innen die Möglichkeit geben, ihre Meinung und ihre Forderungen auszudrücken und den Arbeitgebern ihre Sichtweise deutlich zu machen. - Erfüllung sozialer Verpflichtungen
Für viele Arbeitnehmer:innen kann es ein moralisches Bedürfnis sein, zu streiken, um ihre sozialen Verpflichtungen zu erfüllen und für Gerechtigkeit zu kämpfen.
Beamte dürfen nicht streiken
Das hören wir im BSH häufiger als uns lieb ist. Es gibt jedoch verschiedene Möglichkeiten, wie Du uns dennoch unterstützen und ein Zeichen der Solidarität setzen kannst.
Eine Möglichkeit ist, Deine Solidarität mit uns öffentlich zu bekunden indem du zum Beispiel vor deinem Dienst die Kundgebung deiner Kolleg:innen besuchst. Noch besser ist es, wenn du an diesem Tag frei nimmst und dich am Streik beteiligst. Du kannst auch dazu beitragen, Deine Kolleg:innen über unsere Forderungen zu informieren und auf die Bedeutung des Streikrechts und der Tarifverhandlungen aufmerksam zu machen.
Darüber hinaus kannst Du dazu beitragen, die Öffentlichkeit über unsere Anliegen und die Auswirkungen von Tarifkonflikten zu informieren, indem Du Medien kontaktierst oder Informationen in sozialen Medien teilst.
Als Mitglied von Personalräten oder Gewerkschaften kannst Du auch Deine Stimme nutzen, um unsere Interessen zu vertreten und auf unsere Anliegen aufmerksam zu machen.
Auch als Beamter kannst du der Gewerkschaft ver.di beitreten, um dich für höhere Gehälter und bessere Arbeitsbedinungen einzusetzen. Als Mitglied profitierst du von etlichen Dienstleistungen, wie der kompetenten Rechtsberatung (siehe https://www.verdi.de/service).
Wir danken allen Beamten im Voraus für Ihre Unterstützung!
Mitmachen
Die ver.di Betriebsgruppe BSH freut sich, wenn Du uns bei unserer Arbeit unterstützen willst. Die Gruppe lebt von jede_m Einzelnen_m! Deswegen sind Sie herzlich eingeladen, mitzumachen. An dieser Stelle verabschieden wir uns aber erstmal von Ihnen und sagen: Komm vorbei, schau dich um! Bei der ver.di Betriebsgruppe wird sich nämlich geduzt, so ganz unter uns. Mitmachen heißt zu Anfang tatsächlich erstmal vorbeizuschauen. Es gibt unzählige Möglichkeiten und die lassen einen schnell den Überblick verlieren.
Bei Fragen wendest du dich am besten an eine BSH Vertrauensperson.
ver.di-Betriebsgruppe BSH Hamburg – das sind wir! Die ver.di-Betriebsgruppe sind alle Beschäftigten des Bundesamts für Seeschifffahrt und Hydrographie, die zugleich Mitglied bei der Gewerkschaft ver.di sind. Gemeinsam setzen wir uns für gute Arbeitsbedingungen im Betrieb und unsere Interessen als Mitarbeiter:innen ein.