Die Bundestarifkommission öffentlicher Dienst (BTK öD) hat ein starkes, solidarisches Zeichen gesetzt und den kommunalen Arbeitgeberverband Sachsen davon abgehalten, sich im Bereich Nahverkehr von der Tarifeinigung für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen zu lösen. Das Signal wurde verstanden: Es wurde ein belastbarer Kompromiss auch für die Mitarbeiter:innen im sächsischen Nahverkehr erreicht.
Nachdem etwa 66 Prozent der ver.di-Mitglieder in der Mitgliederbefragung das Tarifergebnis vom 22. April befürwortet haben, hat die BTK öD am 17. Mai dem Ergebnis zugestimmt. Nun steht der Einigung nichts mehr im Wege.
Links
- Flugblatt – Tarifergebnis mit Bund und VKA steht
- verdi-bsh.de – Tarifeinigung im öffentlichen Dienst
Fast 2/3 stimmen für Annahme
In den letzten zwei Wochen wurde das Tarifergebnis mit dem Bund und der VKA in Betrieben und Dienststellen diskutiert. Besonders die dauerhafte Erhöhung der Entgelte im zweistelligen Bereich für die Mehrheit der Beschäftigten fand Zustimmung. In den unteren Einkommensgruppen bedeutet dies ein Plus von 13 bis über 16 Prozent und in den obersten immer noch mindestens acht bis neun Prozent. Obwohl einige Mitglieder kritisierten, dass die Erhöhung erst zum 1. März 2024 in Kraft tritt – bei einer Laufzeit von 24 Monaten bis Ende 2024 – stimmten fast 66 Prozent der Mitglieder in der Befragung für die Annahme des Tarifergebnisses.
Die Entscheidung wurde zunächst aufgeschoben – die Arbeitgeber scheinen sich verkalkuliert zu haben. Ursprünglich sollte die Bundestarifkommission ö.D. bereits am 15. Mai 2023 über das Tarifergebnis abstimmen. Der kommunale Arbeitgeberverband (KAV) Sachsen stellte jedoch die Übertragung des Ergebnisses auf den sächsischen Nahverkehr in Frage. Wie in der gesamten Tarifrunde zeigte die Tarifkommission Solidarität mit den betroffenen Beschäftigten und betonte, dass ein Tarifergebnis nur dann vorliegen würde, wenn eine Lösung für Sachsen gefunden wird. Dieser klaren Haltung konnten sich auch die Arbeitgeber nicht entziehen und es wurde eine tarifliche Regelung gefunden.
Auf dieser Grundlage stimmte die Bundestarifkommission mit großer Mehrheit für die Annahme des Tarifergebnisses.
Das Tarifergebnis ist nun festgelegt. In den kommenden Wochen werden die Tarifvertragstexte redaktionell abgestimmt und die Verhandlungen vorbereitet, zu denen eine gemeinsame Verpflichtung besteht. Konkret betrifft dies:
- Verhandlungsverpflichtung zur Senkung der Arbeitszeit im Rettungsdienst
- Verhandlungsverpflichtung zur besonderen Vergütung von Praxisanleitungen im Gesundheitswesen
- Verhandlungsverpflichtung zu Ausbildungen zur Kranken- und Altenpflegehelfer:innen
Mit dem Gehalt für Juni 2023 wird eine Inflationsausgleichszahlung in Höhe von 1240 Euro netto ausgezahlt. In der Zeit von Juli 2023 bis einschließlich Februar 2024 sind monatliche Zahlungen von jeweils 220 Euro netto vorgesehen. Studierende, Auszubildende und Praktikant:innen erhalten im Juni 2023 ein Inflationsausgleichsgeld von 620 Euro und von Juli 2023 bis einschließlich Februar 2024 monatlich 110 Euro netto. Ab dem 1. März 2024 erhöhen sich die Einkommen tabellenwirksam um einen Grundbetrag von 200 Euro plus 5,5 Prozent. Die Ausbildungsentgelte steigen ab März 2024 um 150 Euro. Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit von 24 Monaten bis zum 31. Dezember 2024. Teilzeitbeschäftigte erhalten diese Beträge anteilig.
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