Die Tarifrunde 2025 im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen ist abgeschlossen. Die ver.di-Bundestarifkommission hat dem Schlichtungsergebnis nach intensiver Diskussion zugestimmt.
Gehaltserhöhungen bringen Entlastung
Die Beschäftigten erhalten zum 1. April 2025 eine Erhöhung von 3,0 Prozent, mindestens jedoch 110 Euro. Ab Mai 2026 folgt eine weitere Steigerung um 2,8 Prozent. Die Mindesterhöhungen helfen insbesondere den unteren Entgeltgruppen, die zuletzt von hohen Preissteigerungen besonders betroffen waren. Auch die Anhebung der Ausbildungsvergütungen um je 75 Euro ist ein wichtiges Signal für den Berufsnachwuchs.
Insgesamt bedeuten diese Erhöhungen eine spürbare Entlastung – sie fallen aber angesichts der weiter steigenden Lebenshaltungskosten und der langen Laufzeit von 27 Monaten nicht in allen Bereichen zufriedenstellend aus.
Freiwillige 42-Stunden-Woche: politische Verantwortung gefragt
Kontrovers diskutiert wurde in der Bundestarifkommission die neu eingeführte Option einer freiwilligen Verlängerung der Wochenarbeitszeit auf bis zu 42 Stunden. Diese Regelung, die ab Januar 2026 greift, ist zunächst auf fünf Jahre befristet, kann jedoch verlängert werden.
Als Betriebsgruppe sehen wir diese Entwicklung kritisch, auch wenn sie formal auf Freiwilligkeit beruht. In der Praxis ist zu erwarten, dass kollegialer und wirtschaftlicher Druck entsteht, der die individuelle Entscheidungsfreiheit einschränkt. Der politische Kontext dieser Debatte darf nicht unterschätzt werden: Der Acht-Stunden-Tag ist eine hart erkämpfte Errungenschaft der Arbeiterbewegung und darf nicht durch die Hintertür ausgehöhlt werden.
Frank Werneke, Vorsitzender von ver.di, hat in der öffentlichen Debatte zur freiwilligen 42-Stunden-Woche deutlich gemacht, dass eine gesellschaftliche Entwicklung hin zu immer mehr Arbeitsbelastung für Einzelne nicht der richtige Weg ist. Vielmehr müsse das Ziel sein, Arbeit gerechter zu verteilen und Strukturen zu schaffen, die Überlastung vermeiden. Auch wir sehen darin eine zentrale politische Aufgabe: Arbeitsverdichtung darf nicht zur Dauerlösung werden – es braucht Investitionen in Personal und gute Arbeitsbedingungen statt immer neue Zumutungen.
Ungleiche Behandlung im Gesundheitswesen
Unverständlich bleibt, dass Verbesserungen wie zusätzliche freie Tage und bezahlte Pausen nicht für alle Bereiche des öffentlichen Dienstes gelten. Insbesondere das Krankenhaus- und Pflegepersonal wird erneut von wichtigen Entlastungen ausgenommen, obwohl gerade dort der Personalmangel besonders gravierend ist. Diese Ungleichbehandlung schwächt die Motivation und droht, bestehende Probleme zu verschärfen.
Fazit
Die Tarifeinigung enthält wichtige Elemente, etwa die soziale Komponente der Mindesterhöhungen und eine spürbare Entlastung für viele Beschäftigte. Gleichzeitig bleiben strukturelle Fragen offen. Die freiwillige 42-Stunden-Woche und die Ungleichbehandlung im Gesundheitswesen sind Punkte, die wir weiter kritisch begleiten werden.
Als ver.di-Betriebsgruppe BSH werden wir uns auch weiterhin für faire, solidarische und nachhaltige Arbeitsbedingungen einsetzen und politische Entwicklungen, die zu Lasten der Beschäftigten gehen, klar benennen.
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